Die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Krankengymnastin wurde mir am 1. November 1989 in Oldenburg von der Bezirksregierung Weser-Ems erteilt.
Nach 3jähriger Ausbildung in der Prof.-Eberhard-Grewe-Schule, staatlich. anerkannte Schule für Krankengymnastik Bad Iburg e.v., bekam ich auf Grund des Gesetzes über die Ausbildung der Berufe des Masseurs und med. Bademeisters und Krankengymnasten die Erlaubnis, eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Krankengymnastin auszuüben.
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Caroline von Bernuth-Krüpe
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Ausschluß Heilversprechen:
Es wird aus rechtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass in der Benennung der hier vorgestellten Leistungen selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann.
Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung selbst.